Rom will bei Verhaltensnoten hart durchgreifen

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In Rom gibt es seit einiger Zeit eine sehr lebhafte Diskussion über die Verhaltensnote und ihre Konsequenzen. Nun liegt ein konkreter Gesetzesentwurf vor, der bereits vom italienischen Senat verabschiedet wurde.

Die Problematik ist vielen Lehrpersonen und Schüler:innen bekannt, denn die Fälle von schlechtem Verhalten nehmen tendenziell immer mehr zu. Während die Situation in Südtirol noch relativ entspannt ist, gibt es aus südlicheren Teilen Italiens immer wieder erschreckende Meldungen. Es fehle an Respekt gegenüber der Institution Schule und den Lehrkräften.

Bildungsminister Giuseppe Valditara in Rom will nun hart durchgreifen. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass negative Verhaltensnoten leichter vergeben werden können und zur Nichtversetzung führen. Die Rede ist auch von "solidarischen Aktivitäten", also von gemeinnützigen Tätigkeiten, die suspendierte Schüler:innen durchführen müssen und der Gemeinschaft nützen sollen.

Einige Maßnahmen zusammengefasst (Quelle Orizzonte Scuola):

  • Die Benotung des Verhaltens gilt für das gesamte Schuljahr, wobei gewalttätige oder aggressive Handlungen gegen Lehrkräfte, das gesamte Schulpersonal und Schüler in der Bewertung hervorgehoben werden müssen.
  • Die Verhaltensbeurteilung wird sich auf die Noten für die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung auswirken.
  • Es wird davon ausgegangen, dass die Maßnahme der Suspendierung, die als einfache Entfernung von der Schule gedacht ist, völlig unwirksam ist und in der Tat negative Folgen für den Schüler haben kann. Es ist daher vorgesehen, dass eine Suspendierung von bis zu 2 Tagen vom Unterricht zu mehr Engagement und mehr Lernen führen wird. Der suspendierte Schüler wird in schulische Aktivitäten eingebunden, die vom Klassenrat zugewiesen werden und der Reflexion und Vertiefung von Themen dienen, die mit dem Verhalten, das die Maßnahme verursacht hat, zusammenhängen.
  • Wenn die Suspendierung länger als 2 Tage dauert, muss der Schüler in einer vereinbarten Einrichtung solidarische staatsbürgerliche Aktivitäten absolvieren. In der Vereinbarung wird der entsprechende Versicherungsschutz festgelegt.
  • Im Falle einer Suspendierung von mehr als 2 Tagen kann, wenn der Klassenrat dies für angemessen hält, die solidarische Bürgerschaftsaktivität über die Dauer der Suspendierung hinaus fortgesetzt werden, also auch nach der Rückkehr des Schülers in die Klasse, gemäß den Grundsätzen der Zeitlichkeit, der Gradualität und der Verhältnismäßigkeit.

Während die Landeschuldirektorin Falkensteiner diese Maßnahmen kritisiert, heißen viele Lehrpersonen sie willkommen. Nun bleibt abzuwarten, ob dieser Gesetzesentwurf die zweite Kammer in Rom erfolgreich passiert und damit auch in Südtirol zur Realität werden wird.

 

Weiterführende Informationen: https://www.orizzontescuola.it/riforma-voto-in-condotta-sospensione-studenti-e-ritorno-dei-giudizi-sintetici-alla-primaria-arriva-lok-dal-senato/

 

 

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