Wichtige Informationen zur Matura

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Am Dienstag fand in der Aula Magna im Außensitz eine Informationsveranstaltung statt, die die Schüler:innen der 5. Klassen auf die bevorstehende staatliche Abschlussprüfung informierte. Unter der Leitung von Dir. Ralf Stefan Troger wurden wichtige Einblicke in den Prüfungsprozess gewährt und nützliche Ratschläge für eine erfolgreiche Prüfungsvorbereitung gegeben.

 

Die staatliche Abschlussprüfung 2023/2024 wird im Sinne einer "Rückkehr zur Normalität" im gleichen Format wie im Schuljahr 2022/2023 durchgeführt. Wie im letzten Schuljahr besteht die Besonderheit darin, dass in der zweiten schriftlichen Prüfung nur ein Fach geprüft wird. Die Normalität ist also noch nicht vollständig wiederhergestellt (im Schuljahr 2018/19 waren in den Schwerpunkten WI und WS zwei Fächer für die zweite schriftliche Prüfung vorgesehen).

Die Abschlussprüfung besteht weiterhin aus drei schriftlichen Prüfungen und einem mündlichem Kolloquium. Ein kurzer Terminüberblick:

Datum Termin Maximale Punkte

 Freitag, 14. Juni 2024

 Unterrichtsende und Zeugnisübergabe  40 Punkte als Schulguthaben

 Mittwoch, 19. Juni 2024

 Erste schriftliche Prüfung in Deutsch  15 Punkte

 Donnerstag, 20. Juni 2024

 Zweite schriftliche Prüfung in BWL  15 Punkte

 Freitag, 21. Juni 2024

 Dritte schriftliche Prüfung in Italienisch (Teilbereiche: Hören, Textverständnis und 2 Textproduktionen)  10 Punkte

 die Woche darauf (Kommissionsabhängig)

 Mündliche Prüfungskolloquien

 (5 Kandidaten pro Tag, Reihenfolge wird gezogen)

 20 Punkte

 Donnerstag, 4. Juli 2024

 Diplomübergabefeier mit Buffet  

 

Richtlinien zur Punktevergabe:

  • Schulguthaben: maximal 40 Punkte (3.Kl. 12 P., 4.Kl. Max. 13 P., 5.Kl. Max. 15 Punkte)
  • Bonus: maximal 5 Punkte
    • Voraussetzungen: mindestens 30 Punkte Schulguthaben und 50 Punkte Prüfungsergebnis
  • Positive Gesamtbewertung: mindestens 60/100
  • Höchstpunktezahl mit Auszeichnung – Voraussetzungen:
    • Maximale Punktezahl für das Schulguthaben (einstimmige Beschlüsse des Klassenrats)
    • Maximale Punktezahl in jedem Prüfungsteil (erste, zweite, dritte schriftliche Prüfung; mündliche Prüfung)
    • Einstimmiger Beschluss der Prüfungskommission zur Zuerkennung der Auszeichnung

 

Das mündliche Prüfungsgespräch

Die mündliche Prüfungen starten mit einem Impulsmaterial als Ausgangspunkt und sollten ein fächerübergreifendes Gespräch sein, das auf verschiedenen Fächern basiert und auch die gesellschaftliche Bildung und die Zweitsprachenkenntnisse überprüft. Das Gespräch beginnt mit Inhalten aus verschiedenen Fächern auf das Impulsmaterial und kann unabhängig davon fortgesetzt werden. Es umfasst auch die Besprechung der schriftlichen Arbeiten sowie einen Kurzvortrag oder eine Präsentation zum Bereich "Übergreifende Kompetenzen und Orientierung". Darunter fällt auch der Bereich „Schule-Arbeitswelt“.

Die Impulsmaterialien dienen als Einstieg in das Prüfungsgespräch und können unterschiedliche Formen wie kurze Texte, Zitate, Bilder oder Statistiken haben. Sie müssen fächerübergreifend sein, brauchen aber nicht alle Fächer abzudecken und dürfen den Schüler:innen nicht im Voraus bekannt sein. Wiederholungen von bereits verwendeten Impulsmaterialien sind nicht erlaubt.

Im Prüfungsgespräch sollen die Kandidat:innen ihre Erfahrungen in diesem Bereich darlegen und erläutern, wie diese ihre Entscheidungen für die zukünftige Studien- oder Berufswahl beeinflusst haben. Dies kann in Form eines kurzen Berichts und/oder einer Präsentation geschehen. Am Ende des Gesprächs bietet sich eine Stellungnahme an, verbunden mit Fragen zur Zukunftsplanung.

 

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