Weiter Diskussion um 4,5-Stunden-Grenze

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Eine weitere Hürde hat der Entwurf  zur Oberstufenreform genommen. Der Landesschulrat hat zunächst den Schulverteilungs- und Direktionsplan positiv begutachtet, nun folgte das Gutachten zu den Rahmenrichtlinien. Auch dieses ist positiv ausgefallen, allerdings mit Zusatzwünschen. Es geht vor allem um die  Grenze von 4,5 Unterrichtsstunden am Vormittag.



In zwei Sitzungen mit Landesrätin Sabina Kasslatter Mur hat sich der Landesschulrat eingehend mit den von der Landesregierung vorgelegten Entwürfen zur Umsetzung der Oberstufen-Reform befasst, wobei bereits am 22. November dem Schul- sowie dem Direktionsverteilungsplan grünes Licht gegeben worden ist. Eine Bedingung des Landesschulrats war dabei, dass innerhalb von zwei Jahren nach Umsetzung der Oberstufen-Reform die Entwicklungen bewertet und die Verteilungspläne danach ausgerichtet würden. »Dies ist eine für uns nachvollziehbare und deshalb akzeptable Forderung«, so die Landesrätin.

Am 29. November hatte sich der Schulrat mit den Rahmenrichtlinien zu befassen, in denen Lehrpläne, Stundentafeln und Unterrichtszeiten festgelegt werden. Auch diese hat der Landesschulrat - mit Zusatzwünschen - positiv begutachtet. »Damit haben wir einen weiteren wichtigen Schritt gesetzt, damit wir die Beschlüsse zur Umsetzung der Oberstufenreform noch Mitte Dezember in der Landesregierung verabschieden können«, so Landesrätin Kasslatter Mur.

Einer der vom Schulrat geäußerten Zusatzwünsche betrifft die Erhöhung des von der Landesregierung vorgesehenen Limits von 4,5 Unterrichtsstunden à 60 Minuten an einem Halbtag. »Wir haben dieses Limit gesetzt, weil wir der Meinung sind, dass die Schülerinnen und Schüler sonst an die Grenzen ihrer Belastbarkeit stoßen«, so die Landesrätin. Allerdings sei sie durchaus damit einverstanden, das Limit zu erhöhen, wenn bestimmte Bedingungen eingehalten werden, mit denen die Belastung der Schülerinnen und Schüler verringert werden kann.

Solche Bedingungen heißt auch der Landesschulrat gut, etwa dass nicht mehr als vier Fächer pro Halbtag unterrichtet werden dürfen oder offene Lehrformen angewandt bzw. praktische Übungen angeboten werden. Die Divergenzen zwischen Schulrat und Landesregierung kreisen dabei um das Wort »oder«: »Ich werde der Landesregierung vorschlagen, dass beide Bedingungen erfüllt werden müssen, also maximal vier Fächer und offene Lehrformen bzw. Praxisunterricht«, so Kasslatter Mur.